Hausbesuche
Wir führen Hausbesuche durch, wenn unsere Patienten nicht mehr fähig sind, die Praxis aufzusuchen. Dies ist jedoch nur nach Absprache und außerhalb der Sprechstunde möglich. Im akuten Notfall muss über die Telefonnummer 112 ärztliche Hilfe angefordert werden. Außerhalb der Sprechstunde und bei fehlender Möglichkeit zur Absprache mit der Praxis kann der Ärztliche Bereitschaftsdienst: Mo, Di, Do von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr, Mi und Fr von 13:00 bis 7:00 Uhr, Sa und So von 7:00 -7:00 Uhr) unter der Telefonnummer 116 117 kontaktiert werden.
Befundberichte für Schwerbehinderungen
Die Patienten stellen den Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Potsdam oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (je nach Wohnort), geben den behandelnden Hausarzt an, der anschließend den angeforderten Befundbericht verfasst.
Neuraltherapie
Sollten unsere Patienten an schmerzhaften Muskelverspannungen leiden, ist eine Injektionsbehandlung in die oberste Hautschicht mit einem örtlich wirkenden Betäubungsmittel möglich. Häufig können auf diesem Weg Schmerzen gelindert werden.
Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre. Beim Check 35 wird eine körperliche Untersuchung, eine Blutabnahme (Bestimmung des Cholesterinspiegels und des nüchternen Blutzuckers) sowie eine Urinuntersuchung durchgeführt. Falls Patienten den Umfang der Laboruntersuchungen erweitern möchten, sollten sie einen Termin zum Vorgespräch vereinbaren, damit geklärt werden kann, ob und welche ergänzenden Parameter untersucht werden können.
Hautkrebsscreening
Beim Hautkrebsscreening wird die gesamte Haut (auch Kopfhaut, Haut an den Handflächen/Fußsohlen und unter den Nägeln) ärztlich untersucht. Erscheinen Sie bitte zur Untersuchung mit gewaschenem Haar ohne Festiger oder Haarspray. Finger-und Fußnägel sollten frei von Nagellack sein. Das Screening wird nicht mit einem Dermatoskop (spezielles Hautmikroskop der Hautärzte) durchgeführt. Sollte ein Hautbefund nicht sicher gutartig sein, muss ein Hautarzt zur weiteren Beurteilung aufgesucht werden.
Darmkrebsvorsorge
Ab dem 50. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich den Test auf „verstecktes“ Blut im Stuhl. Hierfür erhalten Sie in der Praxis das Testmaterial, das Sie mit nach Hause nehmen können.
Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine Darmspiegelung (Coloskopie) im Rahmen der Vorsorge. Wir überweisen Sie gerne an einen Gastroenterologen, der die Untersuchung durchführen wird.
© 2016 Praxis für Allgemeinmedizin Nicole Schwintowski & Dr. med. Grit Kalk